Minderheiten: MigrantInnenquote im öffentlichen Dienst
Österreicher und Österreicherinnen mit Migrationshintergrund sind im öffentlichen Dienst stark unterrepräsentiert. Laut einem im November 2008 von der Arbeiterkammer veröffentlichten Bericht sind vor allem Beschäftigte mit türkischem und ex-jugoslawischem Hintergrund nur selten in diesem Bereich beschäftigt, während rund ein Siebtel der Migranten und Migrantinnen aus Osteuropa hier Arbeit finden.
Österreicher und Österreicherinnen mit Migrationshintergrund sind im öffentlichen Dienst stark unterrepräsentiert. Laut einem im November 2008 von der Arbeiterkammer veröffentlichten Bericht sind vor allem Beschäftigte mit türkischem und ex-jugoslawischem Hintergrund nur selten in diesem Bereich beschäftigt, während rund ein Siebtel der Migranten und Migrantinnen aus Osteuropa hier Arbeit finden.
Der öffentliche Dienst umfasst Beschäftigte des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Der Bereich der Bundesbediensteten umfasst z.B. die Allgemeine Verwaltung, die Exekutive (Polizei), den Militärischen Dienst, Richter und Staatsanwälte, Schul- und Universitätslehrpersonal sowie die Krankenpflege.
Es wird daher immer wieder über die Einführung von Quoten diskutiert, um dieser strukturell benachteiligten Bevölkerungsgruppe einen besseren Zugang zu Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Quoten sind heftig umstritten. Befürworter und Befürworterinnen erwarten raschere Veränderungen des sozialen Systems, da bei Bewerber und Bewerberinnen – bei gleicher Qualifikation wie ihre Konkurrenten – z.B. bei der Besetzung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst bevorzugt würden, bis die Quote erreicht ist („positive Diskriminierung“). Gegner und Gegnerinnen betonen, dass bei Aufnahmeverfahren ohnehin der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt und dass eine Erhebung der Herkunft gar nicht erst einfließen sollte.
Selbst wenn Bund und Länder sich für die Einführung einer Quote entschieden, würde deren praktische Umsetzung vielerlei Fragen aufwerfen, da gar nicht leicht festzustellen wäre, welche Bewerber und Bewerberinnen tatsächlich von der Quote betroffen sein könnten. Es ist natürlich unklar, welche Personen als „Menschen mit Migrationshintergrund“ zu zählen wären. Hier stellt sich vor allem die Frage des Umgangs mit der sogenannten „Zweiten“ oder „Dritten Generation“, deren Eltern oder Großeltern nach Österreich eingewandert sind. Sie besitzen zwar meist die österreichische Staatsbürgerschaft und scheinen daher in den Statistiken nicht eigens auf, sind aber de facto oft mit Diskriminierung konfrontiert.
Quellen:
Homepage der Arbeiterkammer – „Arbeitsklima Index November 2008“, 21.11.2008
Homepage des Bundeskanzleramts Österreich, 21.1.2009
http://www.politik-lexikon.at/frauenquote
