Grundrechte: Gleichgeschlechtliche Ehe
Derzeit können in mehreren Staaten der Europäischen Union (z.B. Belgien, Niederlande, Spanien) gleichgeschlechtliche Paare heiraten. In anderen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, England) gibt es eingetragene Partnerschaften, die wie eine Ehe auf dem Standesamt geschlossen werden und die rechtliche Stellung homosexueller Paare anerkennen.
Derzeit können in mehreren Staaten der Europäischen Union (z.B. Belgien, Niederlande, Spanien) gleichgeschlechtliche Paare heiraten. In anderen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, England) gibt es eingetragene Partnerschaften, die wie eine Ehe auf dem Standesamt geschlossen werden und die rechtliche Stellung homosexueller Paare anerkennen. Darüber hinaus werden auch andere Modelle diskutiert. So liegt seit Jahren auch der Vorschlag eines „Zivilpakts“ vor, der von bi-, hetero-, homo- und transsexuellen Paaren geschlossen werden kann und auch die Realitäten von Pflege-, Wahl- und Patchworkfamilien widerspiegeln soll. Besonders die Stellung homosexueller Paare, die im Ausland geheiratet oder Kinder adoptiert haben, wirft rechtliche Fragen auf. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitgliedsstaaten immer öfter gefordert wird.
Elternschaft homosexueller Paare
Debatten um die Gleichstellung homo- und heterosexueller Partnerschaften drehen sich oft um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können sollen. Tatsächlich gibt es schon heute einige Länder (z.B. England, Finnland, Schweden), in denen dies rechtlich möglich ist. Viele homosexuelle Paare ziehen de facto heute schon Kinder auf und werden auch in Österreich seit einiger Zeit verstärkt als Pflegeeltern vermittelt.
Quelle: (22. April 2009)
http://fra.europa.eu/fraWebsite/products/publications_reports/pub_cr_homophobia_p2_0309_en.htm
http://www.guardian.co.uk/world/2009/mar/21/gay-marriage-us
