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Migration/ Grundrechte: Asyl

Asyl, der ständige Aufenthalt in einem neuen Land, wird von Menschen beantragt, die in ihrem Herkunftsland gefährdet sind, weil sie z.B. aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt werden oder weil ihr Land in einen Krieg verwickelt ist. Insgesamt lebten in Österreich im Jahr 2008 etwa 23.000 Asylwerber (Quelle: orf.at), die hier untergebracht, betreut und in Rechtsfragen beraten werden.

Asyl, der ständige Aufenthalt in einem neuen Land, wird von Menschen beantragt, die in ihrem Herkunftsland gefährdet sind, weil sie z.B. aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt werden oder weil ihr Land in einen Krieg verwickelt ist. Insgesamt lebten in Österreich im Jahr 2008 etwa 23.000 Asylwerber (Quelle: orf.at), die hier untergebracht, betreut und in Rechtsfragen beraten werden. 

Die Bundesregierung formulierte gemeinsam mit den Ländern vor einigen Jahren das Ziel, alle Asylwerber und Asylwerberinnen gleichmäßig auf die Bundesländer aufzuteilen. Dieses Ziel wird aber derzeit nicht erreicht:  Im Jahr 2008 erfüllten nur Wien, Nieder- und Oberösterreich die festgesetzten Quoten. Schlusslicht im Bundeslandvergleich war 2008 Kärnten, das um 43% weniger Flüchtlinge aufnimmt als vorgesehen. Das Regierungsabkommen 2008 sieht vor, dass Bundesländer, die ihre Quote nicht erfüllen, mit geeigneten Sanktionen bestraft werden sollen.

Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es Forderungen nach einem gemeinsamen Aufteilungsschlüssel von Asylwerbern und –werberinnen in den Mitgliedsstaaten. Hier geht es vor allem eine europaweite Verteilung von Flüchtlingen, die mit Booten das Mittelmeer überquert haben und in Spanien, Italien und Malta landen.